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Versicherung für Reitlehrer - die Privathaftpflicht leistet nicht
Datum: Mittwoch, dem 25. November 2009
Thema: Katzen Infos


"Viele Reitlehrer glauben irrtümlicherweise, dass verursachte Schäden über die Privathaftpflicht abgesichert sind. Das stimmt nicht.", so Anja Kirsch, Teamleiterin der Versicherungsinitiative www.tierversicherung.biz. "Wir als Spezialisten für die Absicherung von Tieren und Menschen, die im Tiergewerbe tätig sind, haben in dieser Hinsicht einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten."

Jeder Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut und auch Bereiter benötigt eine Haftpflichtversicherung. Für Fehler, die auf den Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder auch Bereiter zurückzuführen sind, ist dieser haftbar zu machen. Dabei ist es völlig egal, ob der Reitlehrer im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig ist.

Selbst wenn er die Reitstunde unentgeltlich erteilt, während des Unterrichts unterstehen die Reitschüler seiner Aufsichtspflicht.
"Der Reitlehrer haftet persönlich, sofern er im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursacht.", so Frau Kirsch von www.tierversicherung.biz.
"Wenn mal etwas passieren sollte, sind Reitlehrer mit der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung richtig abgesichert und somit nicht gezwungen mit ihrem Privatvermögen zu haften."

tierversicherung.biz wurde im Jahr 2003 vom unabhängigen und freien Versicherungsmakler Puntobiz GmbH als Marke ins Leben gerufen. Auf dem gleichnamigen Online-Portal finden Tierhalter und Vereine die richtige Versicherung für ihre vierbeinigen Lieblinge sowie zahlreiche Informationen zu Tarifen, Vertragsoptionen und gesetzlichen Hintergründen. Für Versicherte hält tierversicherung.biz zudem Online-Formulare für den Schadensfall parat.

Die verschiedenen Tarife der Hundeversicherung, Katzenversicherung und Pferdeversicherung können per Online-Rechner und informativem Lexikon einfach miteinander verglichen werden. Bei weiterführenden Fragen oder der Suche nach Tarifdetails und der optimalen individuellen Lösung hilft das Team von tierversicherung.biz auch gern per E-Mail und Telefonsupport weiter. Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Rufnummer 0 22 33 / 99 07 60 50 erreichbar.

Internet: www.tierversicherung.biz

Puntobiz GmbH
Jessica Schumacher
Immendorfer Str. 1
50354
Hürth
jessica.schumacher@puntobiz.de
0223399076050
http://tierversicherung.biz



"Viele Reitlehrer glauben irrtümlicherweise, dass verursachte Schäden über die Privathaftpflicht abgesichert sind. Das stimmt nicht.", so Anja Kirsch, Teamleiterin der Versicherungsinitiative www.tierversicherung.biz. "Wir als Spezialisten für die Absicherung von Tieren und Menschen, die im Tiergewerbe tätig sind, haben in dieser Hinsicht einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten."

Jeder Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut und auch Bereiter benötigt eine Haftpflichtversicherung. Für Fehler, die auf den Reitlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder auch Bereiter zurückzuführen sind, ist dieser haftbar zu machen. Dabei ist es völlig egal, ob der Reitlehrer im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig ist.

Selbst wenn er die Reitstunde unentgeltlich erteilt, während des Unterrichts unterstehen die Reitschüler seiner Aufsichtspflicht.
"Der Reitlehrer haftet persönlich, sofern er im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursacht.", so Frau Kirsch von www.tierversicherung.biz.
"Wenn mal etwas passieren sollte, sind Reitlehrer mit der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung richtig abgesichert und somit nicht gezwungen mit ihrem Privatvermögen zu haften."

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